Vermisste oder gefundene Tiere? Die Tiersammelstelle ist für Sie da.
SPA de
Haguenau
Meldung bei die SPA de Haguenau & Environs erstatten
Vermisstes oder gefundenes Tiere?
Um ein verlorenes oder gefundenes Tier zu melden, laden wir Sie ein, sich schnell an das Tierheim von Haguenau zu wenden.
Das Tierheim ist nämlich einzig dazu befugt, sich um Tiere zu kümmern, die auf öffentlichen Straßen gefunden werden, und kümmert sich daher um Fälle vermisster Vierbeiner.
Bei Fragen oder für mehr Informationen, zögern Sie nicht: wenden Sie sich an das Tierheimpersonal, das immer für Sie da ist.
Zeuge von Tiermissbrauch?
Geschlagen, vernachlässigt, unterernährt… Viele von Ihnen haben Fragen dazu, was zu tun ist, wenn Sie Zeuge von Tiermisshandlungen werden. Was ist zu tun? Wer ist der Ansprechpartner? Wie können wir eingreifen, ohne uns selbst zu gefährden? Als erste Reaktion sollte man Beweise sammeln, wie Fotos, Videos, Zeugenaussagen…
Je mehr Beweise es gibt, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Fall vor Gericht gebracht werden kann.
Zwei Optionen stehen zur Verfügung:
In den schlimmsten Situationen, in denen das Tier in Gefahr ist ( Tierquälerei, Vernachlässigung oder Nahrungsentzug), ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme mit der Polizei, da nur sie die Befugnis hat, einzugreifen. Sie können sich an Ihre Gendarmerie oder Ihre Polizeidienststelle wenden.
Sie können sich auch an einen Tierschutzverein wenden. Er wird in der Lage sein, Sie anzuleiten, den Fall zu übernehmen und genügend Beweise zu sammeln, um eine Beschwerde einzureichen.
Nach Ihrer Aussage wird unser engagiertes Tierschutzteam eine Untersuchung durchführen, um den Tatbestand zu überprüfen.
Tiermisshandlung oder Vernachlässigung melden
Wichtige Information: damit die SPA de Hagueneau et environs auf eine Meldung reagieren kann, ist es notwendig zwischen einem nachgewiesenen Fall von Misshandlung und einem Fall, der nicht verordnungsrechtlich anerkannt ist, zu unterscheiden (zum Beispiel Kettenhund, zu enger Hundezwinger usw.)
Während der Ermittlung und besonders im Falle einer möglichen Strafverfolgung wird der Name der meldenden Person nicht bekanntgegeben ohne ihrer vorherigen Zustimmung.
⚠️ Vorsicht: Tierschutzvereine sind nicht berechtigt, Tiere zu beschlagnahmen, ohne von den Behörden ordnungsgemäß beauftragt worden zu sein (Gendarmerie, Polizei, Präfektur, Justiz).